Stadtgemeinde Bruck an der Mur
Bruck an der MurDie Stadt Bruck an der Mur hat eine hervorragenden geografischen Lage ist schon lange eine Tradition als Handels- und Verkehrsstadt. Der erste Händler auf Brucker Boden - ein Altmetallhändler - ist uns bereits aus der späten Bronzezeit (etwa um 800 vor Christus) durch ein Altmetalldepot bekannt.
Dieses Depot bestand aus Bruchstücken von Sicheln, Messern, Lanzen, Griffzungenschwertern etc.i, das der Händler hier zum Schutz vor Diebstahl vergraben hatte. Der Handel mit Altmetall war zu dieser Zeit ein überaus einträgliches Geschäft.
Das Stadtwappen
Mit Urkunde datiert vom 6.April 1506 erteilt König Maximilian I. die Erlaubnis, den Brucker Knittl-, Schrotten-, Sensen-, Klingen- und Messerschmieden auf ihren Erzeugnissen das Stadtwappen zu schlagen.
Dieses wird wie folgt beschrieben:
Ein waagrecht geteilter Schild, dessen oberes Feld grün, das untere steinfarben ist. Dazwischen eine steinerne Brücke mit zwei Türmen und vier Schwibbögen, durch welche ein Fluss hervorströmt. Im oberen Teil ist ein rechts gekehrter Panther, mit gehobenen Pfoten und feuriger Zunge.
Durch die Gemeindezusammenlegung mit der Marktgemeinde Oberaich verloren die Wappen der fusionierten Gemeinden mit 1. Jänner 2015 ihre offizielle Gültigkeit. Die Neuverleihung des Gemeindewappens erfolgte 2016.
Heraldische Regeln
Ein Wappen ist ein Symbol, das untrennbar mit seinem Träger verbunden ist und einen wesentlichen Teil von dessen Identität bildet. Das bedeutet, dass ein Wappen graphisch ansprechend aufgebaut und klar strukturiert sein muss, um es zu einem unverwechselbaren Erkennungsmerkmal seines Trägers werden zu lassen. Gemeindewappen sollten so aufgebaut sein, dass sie sowohl in der Darstellung als Briefkopf als auch als Bestandteil von Begrüßungstafeln am Ortseingang usw. auf den ersten Blick erkannt werden können.
Um ein Wappen eindeutig erkennbar zu machen, sollte die Anzahl der Farben, Felder und Figuren möglichst gering sein. Die Figuren sollten den Schild weitgehend ausfüllen. Das "neue" Wappen der Stadt Bruck an der Mur entspricht diesen heraldischen Regeln.
Öffnungszeiten:
nur nach telefonischer Voranmeldung und nur von 08:00-12:00 Uhr
Wir bitten um ihr Verständnis!
Gesundheits- und Hygienemaßnahmen
- Abstandsregeln werden eingehalten
- Erste-Hilfe-Kasten verfügbar
- Bodenmarkierungen für Abstand in kritischen Zonen
- Aufsteller mit gut sichtbaren Covid19 Regeln vor dem Eingang
- Personal befolgt alle Sicherheitsrichtlinien der örtlichen Behörden
- Information der Beschäftigten zu Präventions- und Hygienemaßnahmen, richtigem Verhalten bei COVID-19-Symptomen bzw. Infektion
- Sensibilisierung der Beschäftigten auf Einhaltung der Mindestabstandsregeln
- Angestellte tragen Mund-Nasen-Schutz
Kontakt
Koloman-Wallisch-Platz 1
8600 Bruck/Mur